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   BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73   

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https://dejure.org/1973,1458
BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73 (https://dejure.org/1973,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1973 - VI CB 63.73 (https://dejure.org/1973,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1973 - VI CB 63.73 (https://dejure.org/1973,1458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge - Voraussetzung einer Gewissensentscheidung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73
    Diese Formulierung trägt aber in Übereinstimmung mit Rechtslage und Rechtsprechung nur dem Rechtsumstand Rechnung, daß die von dem Kriegsdienstverweigerer begehrte Anerkennung eine Gewissensentscheidung voraussetzt, gegen die er "nicht ohne ernste Gewissensnot" handeln könnte (BVerfGE 12, 45).

    Vorausgesetzt wird hierbei die Bindung an ein Gewissensverbot, mit Waffen Menschen im Kriege zu töten; "Nur in der Vorstellung, dies tun zu müssen, liegt nach dem Grundgesetz für den Einzelnen die schwere innere Belastung, die es rechtfertigt, seine ablehnende Gewissensentscheidung anzuerkennen, obwohl sie zur Verweigerung einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht führt" (BVerfGE 12, 45 [57]).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73
    Eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge erfordert aber die Benennung der Beweismittel, die das Gericht noch hätte verwenden müssen; die zu erwartenden Ergebnisse der solchermaßen zu bezeichnenden Beweiserhebung und ihrer Auswirkung auf die Entscheidung sind darzutun (vgl. BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73
    - Die erstgenannte Rüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts materiellrechtlicher Natur (BVerwGE 18, 168 [171] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73
    (Zu dem letztgenannten Punkt hat der damals noch für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [NJW 1973 S. 635] die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zusammenfassend dargestellt und bestätigt.) Ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung sind auch die übrigen Angriffe des Klägers gegen die Beweiswürdigung, auch soweit sie die im angefochtenen Urteil so genannte - wiederum rein einzelfallbezogen festgestellte - "Selbsteinschätzung" des Klägers zum Gegenstand haben.
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Abgesehen davon kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - ).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Vor einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62 und vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 4 B 1.11

    Bindung der Baurechtsbehörde an eine vorhergehende von ihr initiierte und

    Von einem Verstoß gegen Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62, vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35 und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 36.82

    Abänderung der Besoldungsgruppe eines Beamten - Besoldung von Realschulrektoren

    Eine solche Verletzung ist nur gegeben, wenn eine tatsächliche Schlußfolgerung aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist, nicht dagegen schon dann, wenn sie nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG 2 C 318.57 -[DÖD 1960, 176, 179 = NDBZ 1960, 200 f.]-, Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62] und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - [a.a.O.] Die Nachprüfung auf Verletzungen der Denkgesetze kann daher nicht dazu führen, daß das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht erhobenen Beweise neu würdigt (vgl. Urteil vom 11. Januar 1962 - BVerwG 8 C 338.59 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Nicht zwingende Ausführungen führen noch nicht zur Denkgesetzwidrigkeit (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI CB 63.73 -).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 8 B 20.04

    Rüge einer fehlerhaften Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten

    Von einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann zudem nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62 und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35).
  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

    Daß die einschlägigen Darlegungen des Verwaltungsgerichts zur Bewertung der Aufgabe des Soldaten und der Bundeswehr durch den Kläger nicht zwingend sein mögen, macht sie nicht denkwidrig, - auch wenn es sich um Ausführungen von geringer Überzeugungskraft handeln sollte (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI CB 63.73 -).
  • BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einwurf eines Schriftsatzes in

    Unabhängig davon, ob und wann ein Verstoß gegen Denkgesetze zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung werden kann, könnte von einem solchen Verstoß nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar nur unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34, vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35 und vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 4 B 183.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von Grundstücken im

    Diese Frage wird vom Bundesverwaltungsgericht in der Tat nicht nur in der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung, sondern auch in weiteren Urteilen bejaht (vgl. etwa BVerwGE 25, 318 [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64]), wobei allerdings durchgängig offenbleibt, ob eine Verletzung von Denkgesetzen im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung als Verfahrensmangel oder als Verletzung materiellen Rechts anzusehen ist (vgl. dazu etwa Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 12.02.1980 - 6 C 41.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fortsetzung eines Klageverfahrens nach

    Dies gilt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. u.a. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 -).
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